Zeugniswerk

Arbeitszeugnis schreiben: der Aufbau in 7 Schritten

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat sieben Teile: Überschrift, Einleitung mit Zeitraum und Position, Tätigkeiten, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schluss und Unterschrift. Die Note steckt in festen Formulierungen. Wahrheit und Wohlwollen gelten gleichzeitig.

LuminaX · Zeugniswerk-Ratgeber · aktualisiert · keine Rechtsberatung

1. Überschrift

„Arbeitszeugnis“ oder einfach „Zeugnis“, beim laufenden Arbeitsverhältnis „Zwischenzeugnis“, bei Azubis „Ausbildungszeugnis“.

2. Einleitung

Name, gegebenenfalls Titel, Zeitraum und Position: „Herr Jan Beispiel war vom 01.04.2021 bis zum 30.09.2026 in unserem Unternehmen als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik tätig.“ Das Geburtsdatum gehört nur mit Einverständnis hinein.

3. Unternehmen und Tätigkeiten

Ein Satz zum Betrieb hilft Lesern, die ihn nicht kennen. Danach die wesentlichen Aufgaben, wichtigste zuerst, als Aufzählung oder Fließtext. Hier entscheidet sich, ob das Zeugnis aussagekräftig ist. Beschreiben Sie Verantwortung, Umfang und Werkzeuge, zum Beispiel „Termin- und Einsatzplanung für zwölf Monteure“ statt nur „Planung“.

4. Leistung

In dieser Reihenfolge, je ein bis zwei Sätze:

Welche Formulierung für welche Note steht, zeigt die Noten-Tabelle zur Zeugnissprache. Halten Sie die Noten in sich stimmig: Ein Zeugnis mit „sehr gut“ im Kernsatz und „befriedigend“ beim Fachwissen wirft Fragen auf.

5. Verhalten

„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden war stets vorbildlich.“ Vorgesetzte zuerst nennen, sonst wird das als Hinweis auf Konflikte gelesen.

6. Schluss

Grund des Ausscheidens, zum Beispiel „auf eigenen Wunsch“, und eine Schlussformel mit Bedauern, Dank und guten Wünschen. Einen Rechtsanspruch auf Dank gibt es nicht, ein fehlender Dank wird aber negativ gelesen. Details: Schlussformel.

7. Ort, Datum, Unterschrift

Datum ist üblicherweise der letzte Arbeitstag. Unterschrift mit Name und Funktion durch eine ranghöhere Person, ohne „i. A.“.

Typische Fehler

Der Arbeitszeugnis-Generator baut diesen Aufbau aus Ihren Angaben und prüft genau diese Punkte vor dem Download.

Häufige Fragen

Wie lang sollte ein Arbeitszeugnis sein?

Als Richtwert: bei wenigen Monaten Beschäftigung eine knappe Seite, bei mehreren Jahren eine bis zwei Seiten. Entscheidend ist, dass die Tätigkeiten so beschrieben sind, dass sich Dritte ein Bild machen können.

Darf die Person ihr Zeugnis selbst entwerfen?

Ja, das ist verbreitet. Verantwortlich bleibt aber der Arbeitgeber: Er muss den Entwurf prüfen, bei Bedarf anpassen und unterschreiben. Wahrheit geht vor Wunschformulierungen.

Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis?

Eine Person aus dem Unternehmen, die der beurteilten Person erkennbar übergeordnet ist, zum Beispiel Inhaber, Geschäftsführung oder Abteilungsleitung, mit Name und Funktion. „i. A.“ wirkt distanziert und sollte vermieden werden.

Muss das Zeugnis auf Firmenpapier stehen?

Üblich ist der Firmenbriefbogen, wenn der Betrieb einen verwendet. Das Zeugnis muss sauber, ohne Flecken, Korrekturen oder Knicke sein, weil schon die äußere Form Rückschlüsse zulässt.