Zeugniswerk

Zwischenzeugnis: wann es zusteht und wie es aufgebaut ist

Ein Zwischenzeugnis bewertet Leistung und Verhalten während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Beschäftigte können es bei einem triftigen Grund verlangen, etwa bei einem Wechsel der Führungskraft, einer Versetzung, vor der Elternzeit oder für eine Bewerbung. Es steht im Präsens und endet mit Dank und dem Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit.

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Wann ein Zwischenzeugnis zusteht

Für das Endzeugnis regelt § 109 Gewerbeordnung den Anspruch. Für das Zwischenzeugnis fehlt eine solche Vorschrift. Die Rechtsprechung leitet den Anspruch aus der Nebenpflicht des Arbeitgebers ab, wenn die Person ein berechtigtes Interesse hat. Typische triftige Gründe:

Aufbau eines Zwischenzeugnisses

Der Aufbau entspricht dem Endzeugnis. Unterschiede gibt es bei Zeitform, Einleitung und Schluss.

  1. Überschrift: „Zwischenzeugnis“.
  2. Einleitung: „Frau Anna Muster ist seit dem 01.04.2021 in unserem Unternehmen als Kauffrau für Büromanagement tätig.“
  3. Tätigkeiten: wesentliche Aufgaben, wichtigste zuerst.
  4. Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Ergebnisse, gegebenenfalls Führung, zusammenfassender Satz.
  5. Verhalten: gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
  6. Anlass: „Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Muster ausgestellt.“
  7. Schluss: Dank und Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit, Ort, Datum, Unterschrift.

Schlussformel im Zwischenzeugnis

Statt Bedauern über den Weggang steht der Dank für die bisherige Leistung. Auch hier lässt sich die Note ablesen:

NoteFormulierung (Beispiel)
1 (sehr gut)Wir danken ihr für ihre stets ausgezeichneten Leistungen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
2 (gut)Wir danken ihr für ihre sehr guten Leistungen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
3 (befriedigend)Wir danken ihr für ihre guten Leistungen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
4 (ausreichend)Wir danken ihr für die bisherige Zusammenarbeit.
5 (mangelhaft)Wir wünschen ihr für ihre weitere Tätigkeit alles Gute.

Bindung für das spätere Endzeugnis

Ein Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber. Weicht das Endzeugnis später nach unten ab, muss sich das durch Leistung oder Verhalten nach dem Zwischenzeugnis begründen lassen. Wer ein Zwischenzeugnis ausstellt, sollte deshalb genauso sorgfältig formulieren wie beim Endzeugnis.

Im Zwischenzeugnis-Generator wählen Sie den Anlass aus. Zeitform und Schlussformel stellt das Werkzeug selbst um. Im Betriebs-Abo wird aus einem gespeicherten Zwischenzeugnis mit einem Klick ein Endzeugnis.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen?

Gesetzlich ist das Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich geregelt. Ein Anspruch wird aber aus der Fürsorgepflicht anerkannt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Viele Tarifverträge, etwa § 35 Abs. 2 TVöD, regeln den Anspruch ausdrücklich.

Ist eine Bewerbung ein triftiger Grund?

Ja, der Wunsch, sich zu bewerben, wird in der Regel als triftiger Grund anerkannt. Die Person muss den Grund nicht im Detail offenlegen. Im Zeugnis selbst steht dann „auf Wunsch von Frau Muster ausgestellt“.

Wie lange darf die Ausstellung dauern?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und angemessen sind wenige Wochen. Wer ein Zwischenzeugnis für eine Bewerbung braucht, sollte rechtzeitig fragen.

Welche Zeitform hat ein Zwischenzeugnis?

Das Präsens, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht: „Sie verfügt über …“. Das Endzeugnis steht im Präteritum: „Sie verfügte über …“.