Checkliste: Das muss hinein
| Bestandteil | Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis |
|---|---|---|
| Arbeitgeber (Briefkopf) | ja | ja |
| Überschrift | ja | ja |
| Vor- und Nachname, ggf. Titel | ja | ja |
| Beginn und Ende der Beschäftigung | ja | ja |
| Position und Tätigkeiten | ja | ja, ausführlich |
| Beurteilung der Leistung | nein | ja |
| Beurteilung des Verhaltens | nein | ja |
| Ort, Datum, Unterschrift mit Name und Funktion | ja | ja |
Form
- Schriftlich, auf sauberem Papier, üblich auf dem Firmenbriefbogen.
- Eigenhändig unterschrieben von einer ranghöheren Person, mit Name und Funktion.
- Keine Flecken, Durchstreichungen, Ausrufezeichen, Unterstreichungen oder Anführungszeichen, die eine Aussage ins Gegenteil verkehren.
- Als Datum üblich der letzte Arbeitstag. Ein deutlich späteres Datum kann auf Streit um das Zeugnis hindeuten.
Das gehört nicht hinein
- Krankheiten, Fehlzeiten und deren Gründe
- Betriebsrats- oder Gewerkschaftstätigkeit, außer auf ausdrücklichen Wunsch
- Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Religion, politische Haltung
- Abmahnungen, Verdachtsmomente, laufende Verfahren
- Einmalige Vorfälle, die für das Gesamtbild nicht typisch sind
- Versteckte Codes, siehe Geheimcodes im Arbeitszeugnis
Wahrheit und Wohlwollen
Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Zeugnis wahr sein und zugleich wohlwollend formuliert, damit es das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschwert. Wohlwollen heißt nicht schönfärben: Wer bewusst falsch lobt, kann gegenüber einem späteren Arbeitgeber haften. Bei der Note gilt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Wer eine bessere Note als „befriedigend“ will, muss das begründen, wer eine schlechtere vergibt, ebenso.
Der Arbeitszeugnis-Generator prüft Pflichtangaben und Freitexte vor dem Download und weist auf fehlende oder heikle Angaben hin.