Zeugniswerk

Ausbildungszeugnis: was Betriebe Azubis ausstellen müssen

Am Ende jeder Ausbildung muss der Betrieb ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen (§ 16 BBiG), auch ohne Aufforderung. Es nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen Fähigkeiten. Auf Wunsch der Auszubildenden kommen Leistung und Verhalten hinzu.

LuminaX · Zeugniswerk-Ratgeber · aktualisiert · keine Rechtsberatung

Einfaches und qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Das einfache Ausbildungszeugnis enthält Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung und die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Verlangen der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis die Regel, weil es bei Bewerbungen erwartet wird.

Aufbau

  1. Überschrift „Ausbildungszeugnis“
  2. Einleitung: „Frau Lea Beispiel absolvierte vom 01.08.2023 bis zum 30.06.2026 in unserem Unternehmen eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement.“
  3. Ausbildungsinhalte und durchlaufene Bereiche
  4. Leistung: Auffassungsgabe, Fachwissen, Arbeitsweise, Ergebnisse
  5. Verhalten gegenüber Ausbildern, Kollegen und Kunden
  6. Ende der Ausbildung, gegebenenfalls Übernahme oder Ausscheiden, Schlussformel
  7. Ort, Datum, Unterschrift des Betriebs und gegebenenfalls der Ausbilderin oder des Ausbilders

Besonderheiten der Formulierung

Im Generator stellen Sie die Beschäftigung auf „Ausbildung“. Überschrift, Einleitung („Ausbildung zur“ oder „zum“) und Aufgabenteil passen sich an.

Häufige Fragen

Muss der Betrieb das Ausbildungszeugnis von sich aus ausstellen?

Ja. Nach § 16 BBiG muss der Ausbildende bei Ende der Ausbildung ein schriftliches Zeugnis ausstellen, auch ohne Aufforderung. Leistung und Verhalten kommen auf Verlangen der Auszubildenden hinzu.

Wer unterschreibt das Ausbildungszeugnis?

Der Ausbildende, also der Betrieb. Hat der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchgeführt, soll auch die Ausbilderin oder der Ausbilder unterschreiben.

Gehört das Prüfungsergebnis ins Zeugnis?

Das Bestehen der Abschlussprüfung wird üblicherweise erwähnt. Noten der Kammerprüfung stehen im Prüfungszeugnis der Kammer, ins Ausbildungszeugnis gehören sie nur auf Wunsch.