Gleiche Regeln wie bei Vollzeit
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten. Das gilt auch für das Zeugnis: einfach oder qualifiziert nach Wahl der Person, schriftlich, unterschrieben, wahr und wohlwollend. Dieselbe Zeugnissprache gilt, siehe Noten-Tabelle.
Worauf Betriebe achten sollten
- Umfang angeben: „als Aushilfe im Verkauf“ oder „in Teilzeit“, damit kein falscher Eindruck entsteht.
- Aufgaben konkret: auch kleine Tätigkeiten zählen, etwa Kassenabrechnung, Warenannahme, Kundenberatung.
- Länge angemessen: nach wenigen Monaten genügt eine knappe Seite.
- Keine Abwertung durch Kürze: ein sehr knappes Zeugnis ohne Bewertung wirkt bei langer Beschäftigung negativ.
Beispiel für die Einleitung
Herr Tim Beispiel war vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2026 in unserem Unternehmen als Aushilfe im Lager mit durchschnittlich acht Stunden pro Woche tätig.
Mit dem Arbeitszeugnis-Generator schreiben Sie den Umfang einfach in das Feld Position, zum Beispiel „Aushilfe im Lager (Teilzeit)“.