Zeugniswerk

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: wer, wann und wie lange

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Eine feste Frist für die Ausstellung nennt das Gesetz nicht, üblich sind wenige Wochen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, kann aber durch Ausschlussfristen viel früher verfallen.

LuminaX · Zeugniswerk-Ratgeber · aktualisiert · keine Rechtsberatung

Wer Anspruch hat

Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen der Person bewertet das qualifizierte Zeugnis auch Leistung und Verhalten. Während des Arbeitsverhältnisses besteht bei triftigem Grund Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Bis wann das Zeugnis kommen muss

Der Anspruch entsteht mit der Beendigung, in der Praxis schon ab der Kündigung. Der Arbeitgeber muss in angemessener Zeit ausstellen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab, häufig werden zwei bis drei Wochen genannt. Kommt das Zeugnis nicht, hilft zuerst eine schriftliche Erinnerung mit Frist.

Verjährung und Ausschlussfristen

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Wichtiger sind in der Praxis Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge bestimmen, dass Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden müssen. Das kann auch den Zeugnisanspruch und den Anspruch auf Berichtigung betreffen. Außerdem kann ein Anspruch verwirken, wenn sehr lange nichts passiert. Wer ein Zeugnis braucht oder berichtigen lassen will, sollte deshalb zügig handeln.

Was tun bei einem schlechten Zeugnis?

  1. Zeugnis prüfen, zum Beispiel mit dem Zeugnis-Check.
  2. Schriftlich um Berichtigung bitten, konkrete Formulierungen vorschlagen.
  3. Bei Ablehnung beraten lassen: Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft oder Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Viel früher können aber Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag greifen, oft schon nach wenigen Monaten.

Kann ich das Zeugnis schon vor dem letzten Arbeitstag verlangen?

Ja. Ab der Kündigung kann die Person ein Zeugnis verlangen, um sich zu bewerben. Das ist dann häufig ein vorläufiges Zeugnis oder Zwischenzeugnis, das zum Austritt durch das Endzeugnis ersetzt wird.

Muss der Arbeitgeber das Zeugnis zuschicken?

Grundsätzlich ist das Zeugnis eine Holschuld, die Person holt es im Betrieb ab. Ist das unzumutbar, etwa nach einem Umzug, wird es in der Praxis zugeschickt.